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Thomas Schmidt: Die Ampel kürzt an der falschen Stelle!

Mit großer Enttäuschung nimmt Staatsminister Thomas Schmidt die drastische Kürzung des Bundes von Fördermitteln der ländlichen und städtebaulichen Entwicklung zur Kenntnis.

»Im Jahr 2018 hat die damalige Bundesministerin Julia Klöckner mit dem Sonderrahmenplan ‚Förderung der ländlichen Entwicklung‘ zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Damit wollte der Bund einen Beitrag zur weiteren Stärkung des ländlichen Raumes leisten. Wir müssen uns gemeinsam, über Parteigrenzen hinweg, für gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland einsetzen«, sagt Staatsminister Schmidt. Seither wurde die finanzielle Ausstattung des Sonderrahmenplanes Ländliche Entwicklung ausgebaut. Im Freistaat Sachsen konnten dadurch unter anderem für die Initiative Vitale Dorfkerne hunderte wichtige Projekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum angestoßen werden, wie zum Beispiel die energetische Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Radibor oder die Freiflächengestaltung des Dorfplatzes in Muldenhammer.

Im Koalitionsvertrag von 2021 hat sich die neue Bundesregierung im Kapitel »Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land« ebenso ausdrücklich für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen ausgesprochen und gezielte Maßnahmen zur Umsetzung niedergeschrieben. Wörtlich heißt es auf Seite 128: »..Gezielt zu diesem Zweck werden wir die Mittel der GAK jährlich dynamisch erhöhen. Der Sonderrahmenplan ‚Ländliche Entwicklung‘ wird aufgestockt und ausgebaut.« Noch am 19. Oktober 2022 hatte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, in einer Pressemitteilung geäußert, dass gleichwertige Lebensverhältnisse auch eine Frage der Gerechtigkeit seien.

Sachsen hatte das klare Bekenntnis zur weiteren Unterstützung des ländlichen Raums proaktiv begleitet. Daher sind die starken Mittelkürzungen im Bundeshaushalt 2023 bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eine Enttäuschung. In der Kürzung von 41,2 Millionen Euro ist der Punkt »Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung« mit 30 Millionen Euro überproportional betroffen, obwohl im Bundeskoalitionsvertrag eine Anhebung beschlossen worden war.

Regionalentwicklungsminister Schmidt bemängelt: »Bei allem Verständnis für die Aufstockungen durch Gaspreisbremse, ‚Doppelwumms‘ und Inflationsbegrenzung halte ich diese Kürzung für das völlig falsche Signal für unsere ländlichen Räume in Deutschland – mit der Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse hat das nichts mehr zu tun!«

Auch der Städtebau verliert nach aktueller Planung des Bundes ab 2023 ein wichtiges Förderinstrument: Das »Investitionsprogramm Nationale Projekte des Städtebaus«, das es seit 2014 gibt. Damit können bisher besonders innovative städtebauliche Projekte unterstützt und umgesetzt werden. Für Sachsen ist das ein großer Verlust: Insgesamt zwölf Projekte konnten in dem Programm mit 32,1 Millionen Euro gefördert werden. Dazu gehören die Revitalisierung der historischen Stadtmitte in Bad Muskau (5,78 Millionen Euro) und die Sanierung des Schocken-Kaufhauses in Zwickau (4 Millionen Euro).

Dazu Staatsminister Schmidt: »Auch das Auslaufen des ‚Investitionsprogramms Nationale Projekte des Städtebaus‘ halte ich für einen Fehler. In den ohnehin schwierigen Zeiten von Inflation und Baupreissteigerungen brauchen wir auch in der Zukunft verlässliche Instrumente, die Innovationskraft in den Kommunen wecken und unsere Städte für kluge Ideen belohnen. Das Aus folgt zudem auf die kürzlich bekannt gewordene, ebenso unverständliche Einstellung des erst 2020 aufgelegten Programms ‚Investitionspakt Sportstätten‘. Ein wichtiges Instrument zur Sanierung und Ertüchtigung unserer Sportanlagen geht verloren. Dabei werden die Aufgaben, die unsere Kommunen schultern müssen aktuell eher größer als kleiner. Wir fordern hier ein Umlenken des Bundes zum Wohle aller Städte und Kommunen!«