„Die zunehmende Bürokratie ist für alle ein riesiges Ärgernis und Hemmschuh für eine noch dynamischere Entwicklung im Land. Viele Bürger, Ehrenamtliche, Unternehmen und Bürgermeister haben längst den Überblick über die verschiedenen Instrumente, Zuständigkeiten und Verfahren verloren. Ich bin Finanzminister Haß dankbar, dass er dieses Thema nun konsequent angeht. Klar ist: Man kann zwar jeden Euro nur ein Mal ausgeben. Aber kann dafür sorgen, dass der Nutzen jedes ausgegebenen Euros noch größer wird als bisher“, sagt der Generalsekretär der Sächsischen Union, Alexander Dierks.
Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Bericht der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren beschäftigt und die Umsetzung erster Sofortmaßnahmen beschlossen. Basierend auf dem am 20. Mai 2019 durch die Kommission vorgelegten Bericht werden die Förderrichtlinien nun überarbeitet.
Spätestens zum Jahresbeginn 2020 soll unter anderem ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung möglich sein, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen unter 1 Mio. Euro und bei Sonstigen unter 100.000 Euro liegen. Vergaberecht und Zuwendungsrecht werden getrennt, sodass die Auflage zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts im Förderbescheid künftig entfällt. Damit müssen sich nicht-öffentliche Antragsteller, beispielsweise Unternehmer, nicht mehr mit den Feinheiten des Vergaberechts beschäftigen. Die Förderung über Festbeträge soll eine größere Rolle spielen, was die Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt.
Auch private Zuwendungsempfänger müssen zukünftig beim Verwendungsnachweis grundsätzlich keine Belege mehr vorlegen, sondern nur noch eine Belegliste, was eine deutliche Erleichterung für die Zuwendungsempfänger darstellt.