Folgende Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Einreise (FAQ) und Aufenthalt entsprechen den Erkenntnissen des Bundesamtes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Bei Vorliegen neuer gesicherter Erkenntnisse werden die FAQ angepasst.
Überblick über die einzelnen Elemente Die Bundesregierung baut ein Schutzschild auf, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Beihilferechtliche Grundlage dafür ist i.W. das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und ggf. auch der Genehmigung der EU-Kommission.
Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten
Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus tagte am 7.03.2022 in unserer Kulturhauptstadt. Als Chemnitzer hatte ich dem Ausschuss diese erstmalige auswärtige Tagung empfohlen. Lesen Sie dazu auch den Artikel der Freien Presse vom 8.03.2022.
§ 1 Grundsatz (1) Die Öffnung, Inanspruchnahme und der Betrieb von Geschäften, Einrichtungen, Unterneh- men, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten ist unter Beachtung der nachfolgenden Vor- schriften gestattet. Die Landkreise und Kreisfreien Städte können abweichend von dieser Ver- ordnung weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen...
Konsolidierte Lesefassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 22. Februar 2022, gültig ab dem 23. Februar 2022 Seite 2 von 19 § 12 Veranstaltungen, Feste und Großveranstaltungen § 12a Messen und Kongresse § 13 Sport § 13a Sportveranstaltungen § 14 Beherbergung und Tourismus § 15 Außerschulische Bildung § 16 Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens § 17 (weggefallen) § 18 Kirchen und Religionsgemeinschaften § 18a Beerdigungen § 18b Eheschließungen § 19 Saisonarbeitskräfte § 20 Sächsischer Landtag Teil 4 –Sonderregelungen § 21 (weggefallen) § 21a Erleichterungen bei Rückgang des Infektionsgeschehens Teil 5 – Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften § 22 Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten...
Stand: 22. Februar 2022 Eckpunkte – neue Sächsische Corona-Schutz-VO (Geltungsdauer 4. März 2022 bis 19. März 2022) 1. Rückkehr zur Corona-Schutz-VO (keine Änderungsverordnung) mit Maßnahmen nach § 28a Absatz 7 IfSG (Basisschutzmaßnahmen); keine Schließungen, keine epi-Lage im Land